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SG Kiel, 18.03.2008 - S 13 KA 16/08 ER |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- SG Kiel, 18.03.2008 - S 13 KA 16/08 ER
- LSG Schleswig-Holstein, 10.07.2008 - L 4 B 405/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- LSG Hessen, 29.11.2007 - L 4 KA 56/07
Vertragszahnärztliche Versorgung - Genehmigung einer vertragszahnärztlichen …
Auszug aus SG Kiel, 18.03.2008 - S 13 KA 16/08
So hat das Hessische Landessozialgericht in der vom Antragsteller genannten Entscheidung vom 29. November 2007 (Az.: L 4 KA 56/07 ER) eine Fahrzeit von 45 Minuten für die einfache Strecke zwischen Stamm- und Zweigpraxis als gerade noch ausreichend für eine Notfallversorgung angesehen. - LSG Schleswig-Holstein, 13.02.2008 - L 4 B 663/07
Vertragsärztliche Versorgung - Zweigpraxis - Auslegung des Tatbestandsmerkmals …
Auszug aus SG Kiel, 18.03.2008 - S 13 KA 16/08
Insoweit folgt die Kammer der Auffassung, nach der der geltend gemachte materielle Anspruch mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bestehen muss (s. zum Meinungsstand Krodel, NZS 2002, 234f m.w.N.; s. auch z.B. LSG Schleswig, Beschl.v. 13.02.2008, Az.: L 4 B 663/07 KA ER).
- SG Marburg, 10.02.2010 - S 12 KA 160/09
Vertragsärztliche Versorgung - Genehmigung - Zweigpraxis - Beeinträchtigung der …
Nach SG Kiel, Beschl. v. 18.03.2008 - S 13 KA 16/08 ER - www.zahn-forum.de/zf/urteile spricht eine große Entfernung zwischen den Praxissitzen (Fahrtzeit ca. fünf bis sechs Stunden) eher für eine ev.